Was ist Psychotherapie?

In einer psychotherapeutischen Behandlung geht es darum, seelische Störungen oder körperliche Erkrankungen mit psychischen Begleiterscheinungen zu behandeln. Mit unserer Unterstützung können Sie die Ursache für Ihren Leidensdruck herauszufinden und gemeinsam Lösungen erarbeiten. Wir möchten Sie darin unterstützen, Zusammenhänge zwischen Ihrer Lebensgeschichte und Ihrem derzeitigen Problem zu erkennen. Gemeinsam werden wir alternative Verhaltensmuster und Formen der Beziehungsgestaltung entwickeln.

Die Kosten für die Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Sie können mit Ihrer Krankenversicherungskarte direkt zu uns kommen.

Falls es Ihre finanzielle Situation zulässt, können Sie selbstverständlich auch die Kosten für die Behandlung auch privat tragen.

Der Weg zur Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen und der meisten privaten Krankenversicherungen. PatientInnen können mit ihrer Krankenversicherungskarte direkt eine/n TherapeutIn aufsuchen.

Wir können jedoch keine Patientinnen behandeln, die privat oder bei der Beihilfe versichert sind.

Es besteht auch die Möglichkeit der Selbstzahlung, wenn dies die finanzielle Situation zulässt; die Höhe des Honorars kann bei der/m Behandlung erfragt werden.

Der Antrag auf Psychotherapie

Nach einem i.d.R. telefonischen Erstkontakt erfolgt ein Erstgespräch, bei dem es um das gegenseitige Kennenlernen geht. Die Krankenkasse übernimmt für 5–8 Probesitzungen (je nach psychotherapeutischem Verfahren) die Kosten, in denen es um die Abklärung geht, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der entsprechenden psychischen Erkrankung erfolgsversprechend und die Beziehung zwischen PatientIn und TherapeutIn tragfähig ist. Die Entscheidung über die Kostenübernahme erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme einer/s GutachterIn anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts der/s BehandlerIn.

Beantragt werden i.d.R. 25 Stunden bei einer Kurzzeittherapie und zwischen 45 und 100 Stunden für eine Langzeittherapie bzw. bei analytischer Psychotherapie bis zu 300 Behandlungsstunden. Die tatsächliche Dauer der Therapie kann dann aber auch deutlich unter der beantragten Behandlungsstundenanzahl liegen. Eine Behandlungsstunde entspricht 50 Minuten; in der Regel 1 mal wöchentlich. Es gibt aber auch niederfrequente Therapien mit einem Termin 14-tägig oder einmal im Monat oder höherfrequente Therapien mit bis zu 3 Terminen pro Woche.

Die Suche nach einer/m passenden TherapeutIn…

… kann sich manchmal mühsam gestalten. Deshalb soll die nachfolgende Auflistung der Unterschiede zwischen den einzelnen TherapeutInnen und die Darstellung der verschiedenen Therapiemethoden eine Orientierungshilfe bieten.

Es gibt psychologische und ärztliche PsychotherapeutInnen; die psychologische/n PsychotherapeutInnen haben Psychologie und die ärztlichen PsychotherapeutInnen haben Medizin studiert. Hieraus kann sich mitunter ein die therapeutische Arbeit beeinflussendes unterschiedliches Menschenbild ergeben. Zudem gibt es Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen; sie können sowohl PsychologInnen, MedizinerInnen als auch Heil-, Sozial- und Pädagogen oder Sozialarbeiter sein. Alle Berufsgruppen haben nach ihrem Studium eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert.

Zusätzlich kann die Überlegung für eine/n PatientIn wichtig sein, ob die- oder derjenige lieber mit einem männlichen oder einer weiblichen TherapeutIn arbeiten möchte. Letztlich aber muss dies keine entscheidendes Kriterium sein.

Wie finde ich die/den richtigen TherapeutIn?

Unserer Ansicht nach ist es bei der Wahl einer/s TherapeutIn wichtig, sich auf das eigenen „Bauchgefühl“ zu verlassen. Die „Chemie“ zwischen Ihnen und Ihrer/s TherapeutIn sollte stimmen! Eine vertrauensvolle Beziehung zu Ihrer/m BehandlerIn ist eine wichtige Basis für den Erfolg Ihrer Behandlung. Vielleicht helfen Ihnen bei der Wahl Ihrer/s TherapeutIn folgende Überlegungen:

  • Haben Sie das Gefühl, richtig verstanden zu werden?
  • Bekommen Sie ausreichend Zeit, Ihr Anliegen zu schildern?
  • Haben Sie das Gefühl, dass Sie auch bei ihr/ihm Ärger und Unbehagen ansprechen können?
  • Klärt Sie die/der TherapeutIn verständlich über alle Formalien auf?
  • Bekommen Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen und werden diese ausreichend beantwortet?

Merken Sie im Laufe der Gespräche, dass Sie mit Ihrer/m BehandlerIn nicht zurechtkommen, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche einer/s anderen TherapeutIn.

Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen

In der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJP) werden alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr behandelt. Jugendliche können ab ihrem 15. Lebensjahr auch ohne die ausdrückliche Einwilligung ihrer Eltern und auch ohne deren Wissen eigenständig eine TherapeutIn aufsuchen; für alle jüngeren Kinder und Jugendlichen muss der/m TherapeutIn bis spätestens nach den probatorischen Sitzungen eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme einer Psychotherapie vorliegen.

Anders als in der Psychotherapie mit Erwachsenen ist nicht das Gespräch, sondern das freie Spiel im Fokus der Therapie, indem Kinder und Jugendliche ihre persönlichen Gefühls- und Erlebenswirklichkeit und die aktuelle Problematik darstellen und die/der TherapeutIn über das Spiel deutet. Die Institutsambulanz verfügt über entsprechende Spielangebote in den Therapiezimmern. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wächst dann mehr der Gesprächsanteil in dem Therapiegeschehen, unmittelbare Beziehungserfahrung zwischen dem Jugendlichem und der/m TherapeutIn sind elementarer Bestandteil des therapeutischen Prozesses.

Einen wichtigen Stellenwert für den therapeutischen Prozess nimmt in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie das Einbeziehen der nahen Bezugspersonen ein. Die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie geht davon aus, dass Verhaltensweisen und Beziehungsgestaltungen gerade in diesem Alter immer in einer engen Wechselwirkung zum gesamten sozialen und familiären Gefüge des Kindes / des Jugendlichen stehen. Veränderungen z. B. im Verhalten des Kindes nehmen somit auch einen unmittelbaren Einfluss auf das soziale System.

Indikation für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sind Ängste oder Panikstörungen, aggressives Verhalten, Schulprobleme, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme, Bettnässung, depressive Verstimmungen, Essprobleme, zwanghaftes Verhalten, selbst- und fremdverletzendes Verhalten und Suizidabsichten, Opfer von körperlicher, psychischer und/oder sexueller Gewalt sowie Verlust von nahen Bezugspersonen oder in Folge von schweren Erkrankungen.

Ausfallhonorar

PsychotherapeutInnen arbeiten üblicherweise nach dem Bestellsystem, d.h. dass Termine für einen längeren Zeitraum vereinbart werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder vor, dass PatientInnen kurzfristig und aus verschiedenen Gründen Termine absagen. Für die/den TherapeutIn bedeuten kurzfristige Terminabsagen, dass i.d.R. keine Terminumlegung mehr möglich ist, die laufenden Praxiskosten aber dennoch zu finanzieren sind und der ausgefallene Termin nicht mit der Kasse abgerechnet werden kann.

Nach der ständigen Rechtssprechung ist es zulässig, im Falle eines Bestellsystems, bei dem kurzfristige Terminumlegungen und damit die Kompensation von Einnahmeausfällen nur schwer möglich sind, ein privat zu erstattendes Ausfallhonorar für Terminabsagen in Höhe von 15 Euro (SchülerInnen, Auszubildenden, StudentInnen und Arbeitslosen) bzw. 30 Euro für alle anderen PatientInnen zu vereinbaren. Die/Der TherapeutIn wird mit Ihnen persönlich besprechen, innerhalb welchen Zeitraums vor dem regulär vereinbarten Therapietermin (i.d.R. 48 Stunden vorher) bei einer Terminabsage ein Ausfallhonorar zu leisten ist und bei welchen Ausnahmen (z. B. Unfall, unvorhersehbare Ereignisse) diese Regelung nicht einsetzt.

Schweigepflicht

Ihr/e TherapeutIn und alle in der Institutsambulanz eingebundenen MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht über das Behandlungsverhältnis und über das, was im Zusammenhang mit der therapeutischen Tätigkeit durch und über PatientInnen und Dritte anvertraut wurde, auch über den Tod der/s PatientIn hinaus. Es besteht die Möglichkeit einer Schweigepflichtsentbindung gegenüber Dritten, z. B. gegenüber Ihrer/m behandelnde/n Ärztin/Arzt; hierfür müssen Sie dann Ihre/n TheapeutIn eine schriftliche Einwilligung erteilen.

Supervision

Alle in der Institutsambulanz tätigen Dipl.-PsychologInnen, Dipl.-PädagogInnen bzw. MasterabsolventInnen befinden sich in einer Ausbildung für ein von allen Kassen zugelassenes Richtlinienverfahren. Im Rahmen dieser Ausbildung lassen alle TherapeutInnen ihre Behandlungen regelmäßig von erfahrenen SupervisorInnen supervidieren. In diesen Supervisionen werden weder Namen noch andere persönliche Daten von Patienten genannt; im Fokus steht die Reflexion des Behandlungsverlaufs und ein fachlich-kollegialer Austausch.

Patienteninformationen zum Datenschutz

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.

1. VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE DATENVERARBEITUNG
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das
Lehrinstitut Bad Salzuflen

Zentrum Ausbildung Psychotherapie ZAP GmbH
Alte Vlothoer Str. 47-49

32105 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 - 923 11 50
info@zap-lehrinstitut.de

Sie erreichen den zuständigen Datenschutzbeauftragten unter:
Karlfrid Hebel-Haustedt
Alte Vlothoer Str. 47-49
32105 Bad Salzuflen
Tel.: 05222 - 374 410
HH@ZAP-Lehrinstitut.de

2. ZWECK DER DATENVERARBEITUNG
Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben, um den Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und Ihrem Arzt und die damit verbundenen Pflichten zu erfüllen. Hierzu verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Gesundheitsdaten. Dazu zählen Anamnesen, Diagnosen, Therapievorschläge und Befunde, die wir oder andere Ärzte erheben. Zu diesen Zwecken können uns auch andere Ärzte oder Psychotherapeuten, bei denen Sie in Behandlung sind, Daten zur Verfügung stellen (z.B. in Arztbriefen). Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre Behandlung. Werden die notwendigen Informationen nicht bereitgestellt, kann eine sorgfältige Behandlung nicht erfolgen.  

3. EMPFÄNGER IHRER DATEN
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können vor allem andere Ärzte / Psychotherapeuten, Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenkassen, der Medizinische Dienst der Krankenversicherung, Ärztekammern und privatärztliche Verrechnungsstellen sein. Die Übermittlung erfolgt überwiegend zum Zwecke der Abrechnung der bei Ihnen erbrachten Leistungen, zur Klärung von medizinischen und sich aus Ihrem Versicherungsverhältnis ergebenden Fragen. Im Einzelfall erfolgt die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger.

4. SPEICHERUNG IHRER DATEN
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung der Behandlung erforderlich ist. Aufgrund rechtlicher Vorgaben sind wir dazu verpflichtet, diese Daten mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren. Nach anderen Vorschriften können sich längere Aufbewahrungsfristen ergeben.

5. IHRE RECHTE
Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung zu widerrufen. Sie haben ferner das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Kavalleriestr. 2
4
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

6. RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.