Die Ausbildungskosten

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Die Ausbildung für Psychologische Psychotherapie erfolgt an Hochschulen oder entsprechenden Privateinrichtungen gemäß der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychThG -APrV). Sie dauert in der Vollzeitform mindestens drei Jahre und in der Teilzeitform mindestens fünf Jahre und schließt mit dem Bestehen der staatlichen Prüfung (Staatsexamen) als Voraussetzung für die Erlangung der Approbation ab.

Die Ausbildung ist förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG); eine Weiterbildungsförderung nach § 77 ff. SGB III ist hingegen nicht möglich, da überwiegend Wissen vermittelt wird, das den berufsqualifizierenden Studiengängen (Postgraduierten-Studium) an Hochschulen oder Universitäten entspricht (Rundschreiben Landesarbeitsamt NRW). Das Berufsbildungsgesetz findet nach § 7 des PsychThG keine Anwendung.

Das Lehrinstitut kalkuliert unter folgenden Vorgaben: Volle Belegung aller Ausbildungsplätze und Bildung von vertretbaren Rücklagen für die Kostenstabilisierung bei evtl. nicht vermeidbaren Veränderungen der Einnahmen oder der Betriebsausgaben und bei gleichzeitig möglichst geringen und garantierten Ausbildungskosten für die gesamte Ausbildungszeit.

Wir achten sehr auf eine bezahlbare Ausbildung, ohne jedoch die Qualität zu mindern: So sind in der Selbsterfahrung mindestens 50 Stunden Einzelselbsterfahrung für jeden in unserer Kalkulation einbezogen.

Im folgenden sind die Kosten der Ausbildung ohne Berücksichtigung der Einnahmen über die PIA-Stellen oder anderer Honorartätigkeiten dargelegt. Noch genauere Informationen können unter "Downloads / Info-Ausbildungskosten" herunter geladen werden.

Integrierte Ausbildung - alle Kosten sind im Komplettpreis enthalten

Die Ausbildungskosten betragen insgesamt für eine 3-jährige Vollzeitausbildung:

  • 10.800,- (bei Ausbildung in TP oder VT in anerkannten Kooperationseinrichtungen) oder
  • 12.800,- (bei Ausbildung in AP + TP in anerkannten Kooperationseinrichtungen)

VT = Verhaltenstherapie
TP = Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
AP = Analytische Psychotherapie (hier in der Berechnung in Kombination mit der zusätzlichen TP-Ausbildung)

Darin sind alle Kosten für die Theorie-Ausbildung in Höhe aller geforderten Ausbildungszeiten enthalten.

Die Supervisionskosten, die Kosten der Selbsterfahrung und die Zahlungen an die Lehrpraxen für die Raumnutzungen sowie der Kosten für die weiteren Abrechnungsgenehmigungen (Gruppentherapie, Hypnose etc.) werden durch einen Teil der erzielten Honorarüberschüsse für die Ausbildungsbehandlungen in der praktischen Ausbildung beglichen. Die weiteren Erlöse in der Praktischen Ausbildung werden an die AusbildungsteilnehmerInnen ausgezahlt.

Eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben sowie zwei Beispielrechnungen finden Sie links im Download "Info-Ausbildungskosten"

Bei einer internen Ausbildung in den Median-Kliniken reduzieren sich durch die Studienförderung der Klinik die Lehrgangsgebühren auf 7.128,- Euro für die TP- oder VT- Ausbildung bzw. auf 9.128,- für die AP- Ausbildung.

Die PIA-Stellen in Bad Salzuflen können zusätzlich während der Praktischen Tätigkeiten auf der Basis einer 1/3-Psychologenstelle im Klinikum Bad Salzuflen vergütet werden; über Neubesetzungen der bisherigen elf bezahlten PIP-Stellen entscheidet jedoch die Klinikleitung, worauf das Lehrinstitut keinen Einfluss hat. Auch externe Praktika werden teilweise über hauseigene Tarife der Kliniken entlohnt; es bestehen jedoch auch unbezahlte Praktikantenstellen. Selbstverständlich bemühen wir uns, allen aufgenommenen AusbildungskandidatInnen individuell bei der Lösung ihrer Kosten- und Finanzierungsfragen behilflich zu sein.

Die unten aufgeführten monatlichen Lehrgangsgebühren orientieren sich in ihrer Höhe an einer Mischkalkulation. Bei Wegfall der Förderungen oder bei deutlichem Über- oder Unterschreiten der bisherigen Kalkulationsgrenzen können die Lehrgangsgebühren jeweils zu Beginn des Folgejahres den neuen Gegebenheiten angepasst werden, jedoch nur innerhalb einer fest definierten Schwankungsbreite von höchstens 15%, bezogen auf die Kosten des Ausbildungsjahres Ihres Ausbildungsbeginns.

Mit den Lehrgangsgebühren und den Ambulanzeinnahmen (s.o.) werden alle Ausbildungsinhalte und Nebengebühren abgegolten, sofern nicht gesetzliche Änderungen eine Anpassung erforderlich machen oder sich die Einkünfte der Ambulanz wesentlich mindern. Honorarforderungen für Lehrtherapiestunden und Supervisionen sind jedoch dann selbst zu zahlen, wenn diese Ausfälle selbst verschuldet wurden oder über die Pflichtstundenzahl hinausgehen oder die Ausbildung vorzeitig beendet wird (in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand müssen im Falle einer vorzeitigen Kündigung die vom Lehrinstitut gezahlten anteiligen Kosten für die Selbsterfahrung erstattet werden).

Berechnung

Es ergeben sich:

1. bei praktischer Tätigkeit auf einer externen PIA-Stelle in Koop-Kliniken:

für VT oder TP in Vollzeit 300,00 Euro (bei 36 Zahlungsmonaten)
für VT oder TP in Teilzeit 180,00 Euro (bei 60 Zahlungsmonaten)für TP/AP in Vollzeit 355,00 Euro (bei 36 Zahlungsmonaten)
für TP/AP in Teilzeit 213,00 Euro (bei 60 Zahlungsmonaten)

2. bei praktischer Tätigkeit in den Median-Kliniken Bad Salzuflen:

für VT oder TP in Vollzeit 198,00 Euro (bei 36 Zahlungsmonaten)
für VT oder TP in Teilzeit 118,00 Euro (bei 60 Zahlungsmonaten)
für TP/AP in Vollzeit 253,00 Euro (bei 36 Zahlungsmonaten)
für TP/AP in Teilzeit 152,00 Euro (bei 60 Zahlungsmonaten)

Weiterbildung in einem weiteren Vertiefungsgebiet

TP-KollegInnen, die die AP-Weiterbildung nach der Approbation anschließen möchten oder KollegInnen, die gleich eine kombinierte TP+AP Ausbildung anstreben, müssen dafür an Lehrgangsgebühren insgesamt 2000,- Euro mehr bezahlen.

Für KollegInnen, die nach einer TP- eine VT-Weiterbildung oder umgekehrt zur KV-Abrechnungsgenehmigung anschließen möchten, werden insgesamt weitere 2000,- Euro in Raten fällig. Eine Zusatzausbildung in der KJP kostet für PP-Kolleginnen ebenfalls weitere 2000,- €uro an Lehrgangsgebühren.

Praktische Tätigkeit

Die jeweiligen Praktikumsbedingungen in den einzelnen Kooperationskliniken werden allgemein im Rahmen der APrV vor Ort durch die Dienst- und Fachaufsicht geregelt oder müssen mit dieser individuell konkretisiert werden. Diese Tätigkeiten in externen Einrichtungen werden nach den dort geltenden Haustarifen vergütet oder nicht vergütet.

Für die Praktische Tätigkeit in den Median Kliniken in Bad Salzuflen gilt folgender zeitlicher Rahmen:
Die wöchentliche Zeit für das Ausbildungspraktikum von insgesamt 1800 Stunden beträgt 27 Stunden (Vollzeit) bzw. 13,5 Stunden (Teilzeit), wobei aber auch die Zeiten für Literatur- und Aktenstudium eingeschlossen sind und ein Studientag zu Hause für Vor- und Nachbereitung, Berichte und Diktate gewährt wird.

Zusätzliche Erwerbseinkünfte sind aus den PIP-Stellen (bei 18 oder 36 Monaten Praktikum / Praktische Tätigkeiten) oder einer Teilzeitstelle im Rahmen der freien Stellen möglich, wobei dann aber auch ein zusätzlicher zeitlicher Tätigkeitsaufwand entsprechend einer 1/3 Stelle entsteht, je nach dem, ob eine solche Teilzeitstelle das Praktikum ergänzt oder nicht.

Zusammenfassung

  • Komplettes überschaubares Kostenmodell mit stabiler und fest planbarer Kostenübersicht; keine verdeckten Kostenanteile.
  • Das besondere Kosten-Leistungsverhältnis wird auch dadurch deutlich, dass die in der APrV "frei wählbare Zeit von 950 Stunden" auch durch Seminare und spezielle Übungen erbracht werden kann, die zu weiteren Abrechnungsgenehmigungen für Hypnose, AT, Gruppenpsychotherapie, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie führen. Ferner werden zusätzliche Basiskompetenzen in Sexualtherapie, Schmerztherapie und Traumatherapie angeboten, ohne dass weitere Kosten entstehen.
  • Für die Selbsterfahrung sind mind. 50 Stunden Einzelselbsterfahrung und bei der Supervision mind. 50 Stunden Einzelsupervision in unserer Kalkulation einbezogen.

Ein gutes Preis-Leistungsverhältnis orientiert sich aber nicht nur an der Relation vom Lehrangebot zu den Kosten, sondern auch am erreichten Erfolg, u.a. auch an der Frage: Wie schnell und wie sicher komme ich durch die Prüfung ? Auch dieser Aspekt sollte bei der Auswahl mit einbezogen werden.

Wir glauben, dass wir in unserem Preis-Leistungsverhältnis auch bundesweit einem sehr kritischen Vergleich gewachsen sind. Trotzdem ist bei Ihrer persönlichen Planung zu berücksichtigen, dass in der Vollzeitausbildung nur eine sehr begrenzte Zeit für zusätzliche Erwerbs- oder Honorartätigkeiten, etwa bei uns in Klinik-Teilzeitstellen, im Beratungsdienst der Fachabteilungen oder der Gutachtenstelle zur Deckung der weiteren Kosten der Lebensführung zur Verfügung stehen kann.

Steuervergünstigung: Der Bundesfinanzhof hat in seinen Urteilen Az.VI R 120/01 und Az.VI R 137/01 anerkannt, dass die Kosten für eine Aus-/Weiterbildung nun als Werbungskosten zu behandeln sind. Das bedeutet, dass nun die gesamten Ausbildungskosten incl. Fahrtkosten und Verpflegung steuerlich abgesetzt werden können. (Finanztest 3/2003).

Hinweis: im Internet finden sich auch weitergehende Informationen zum Bildungskredit oder andere Finanzierungsmöglichkeiten. Einen guten Überblich finden Sie unter:

http://www.kreditzentrale.com/files/ebooks/studienfinanzierung.pdf