Unser Weiterbildungsangebot

Ferner bieten wir an: Weiterbildungen / Zusatzausbildungen zur Beantragung der KV-Abrechnungsgenehmigungen für:

  • Analytische Psychotherapie / Psychoanalyse
  • Verhaltenstherapie
  • Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  • Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie / KJP: TP und VT
  • Gruppenpsychotherapie
  • Hypnotherapie

Psychoanalyse für ÄrztInnen

Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung Psychoanalyse umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und psychoanalytische Behandlung von Krankheiten und Störungen, denen unbewusste seelische Konflikte zugrunde liegen einschließlich der Anwendung in der Prävention und Rehabilitation sowie zum Verständnis unbewusster Prozesse in der Arzt-Patienten-Beziehung.

Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Psychoanalyse nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Weiterbildungszeit:
Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Absatz 1 Satz 2 statt.

Weiterbildungsinhalt:
Die Weiterbildung erfolgt kontinuierlich und besteht aus den drei aufeinander bezogenen Teilen Lehranalyse, Vermittlung theoretischer Kenntnisse sowie Untersuchung und Behandlung.

1. Lehranalyse, während der gesamten Weiterbildung

  • 250 Einzelstunden in mindestens 3 Einzelstunden pro Woche

2. Theoretische Weiterbildung

  • 240 Stunden in Seminarform einschließlich Fallseminare
  • Epidemiologie, Psychodiagnostik (Testpsychologie)
  • Entwicklungspsychologie, Persönlichkeitslehre, Traumlehre, allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschließlich psychiatrischer und psychosomatischer Krankheitsbilder, Untersuchungs- und Behandlungstechnik, Diagnostik einschließlich differentialdiagnostischer Erwägungen zur Abgrenzung von Psychosen, Neurosen und körperlich begründeten psychischen Störungen
  • Indikationsstellung und prognostische Gesichtspunkte verschiedener Behandlungsverfahren einschließlich präventive und rehabilitative Aspekte
  • Kulturtheorie und analytische Sozialpsychologie

3. Untersuchung und Behandlung

  • 20 supervidierte und dokumentierte psychoanalytische Untersuchungen mit nachfolgenden Sitzungen zur Beratung oder zur Einleitung der Behandlung
  • kontinuierliche Teilnahme an einem kasuistischen Seminar zur Behandlungstechnik
  • 600 dokumentierte psychoananalytische Behandlungsstunden, darunter 2 Behandlungen von mindestens 250 Stunden, supervidiert nach jeder vierten Sitzung
  • regelmäßige Teilnahme an einem begleitenden Fallseminar

Psychotherapie – fachgebunden für ÄrztInnen

Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Fachgebundene Psychotherapie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Definition:
Die Zusatz-Weiterbildung fachgebundene Psychotherapie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und psychotherapeutische indikationsbezogene Behandlung von Erkrankungen des jeweiligen Gebietes, die durch psychosoziale Faktoren und Belastungsreaktionen mit bedingt sind.

Weiterbildungsziel:
Ziel der Zusatz-Weiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in fachgebundener Psychotherapie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte sowie der Weiterbildungskurse.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:
Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:
Die Weiterbildungszeit ist unter den Weiterbildungsinhalten aufgeführt. Die Weiterbildung findet unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Absatz 1 statt.

Weiterbildungsinhalt:
Fachgebundene Erkennung und psychotherapeutische Behandlung gebietsbezogener Erkrankungen.

Die Weiterbildung erfolgt entweder in der Grundorientierung psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder in Verhaltenstherapie.

1. Grundorientierung psychodynamische / tiefenpsychologische Psychotherapie:

Theoretische Weiterbildung

  • 100 Stunden in Entwicklungspsychologie und Persönlichkeitslehre, Psychopharmakologie, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Tiefenpsychologie, Lernpsychologie, Psychodynamik der Familie und Gruppe, Psychopathologie, Grundlagen der psychiatrischen und psychosomatischen Krankheitsbilder, Einführung in die Technik der Erstuntersuchung, psychodiagnostische Testverfahren
  • Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren
  • 16 Doppelstunden Autogenes Training oder progressive Muskelentspannung oder Hypnose
  • 20 Doppelstunden Balintgruppenarbeit

Diagnostik

  • 10 dokumentierte und supervidierte Erstuntersuchungen

Behandlung

  • 15 Doppelstunden Fallseminar
  • 120 Stunden psychodynamische/tiefenpsychologische supervidierte Psychotherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle

Selbsterfahrung

  • 75 Stunden Einzelselbsterfahrung oder 50 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung

2. Grundorientierung Verhaltenstherapie:

Theoretische Weiterbildung

  • 100 Stunden in psychologischen Grundlagen des Verhaltens und des abweichenden Verhaltens, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Lern- und sozialpsychologische Entwicklungsmodelle, tiefenpsychologische Entwicklungs- und Persönlichkeitsmodelle, systemische Familien- und Gruppenkonzepte, allgemeine und spezielle Psychopathologie und Grundlagen der psychiatrischen Krankheitsbilder, Motivations-, Verhaltens-, Funktions- und Bedingungsanalysen als Grundlagen für Erstinterview, Therapieplanung und -durchführung, Verhaltensdiagnostik einschließlich psychodiagnostischer Testverfahren
  • 10 Doppelstunden Entspannungsverfahren (Autogenes Training, Jacobson-Training)
  • Indikation und Methodik der psychotherapeutischen Verfahren

Behandlung

  • 120 Stunden supervidierte Verhaltenstherapie, davon 3 abgeschlossene Fälle

Selbsterfahrung

  • 50 Stunden Einzel- bzw. Gruppenselbsterfahrungen