Ausbildung in psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Informieren Sie sich hier über die Ausbildungsordnung und die Curricula des ZAP-Lehrinstitutes Bad Salzuflen. Sie richten sich nach den Vorgaben für die Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz in Psychologischer Psychotherapie (PsychThG-APrv) und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (KJPsychThG-APrV).

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Die Psychotherapie-Richtlinien in der Fassung vom 23.10.1998, B, I - 1.1.1 formulieren:

"Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie umfaßt ätiologisch orientierte Psychotherapieformen, mit welchen die unbewußte Psychodynamik aktuell wirksamer neurotischer Konflikte unter Beachtung von Übertragung, Gegenübertragung und Widerstand behandelt werden. Eine Konzentration des therapeutischen Prozesses wird durch Begrenzung des Behandlungszieles, durch ein vorwiegend konfliktzentriertes Vorgehen und durch Einschränkung regressiver Prozesse angestrebt. Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie gelangt auch in jenen Fällen zur Anwendung, in denen eine längerfristige therapeutische Beziehung erforderlich ist. Als Sonderformen können zur Anwendung kommen: Kurztherapie, Fokaltherapie, dynamische Psychotherapie und niederfrequente Therapie in einer längerfristigen, Halt gewährenden therapeutischen Beziehung."

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie basiert zunächst auf "Sinnkonstruktionen", also Modellen mit Hypothesencharakter zum Verständnis sehr komplexer Systemzusammenhänge, die hilfreich sind zur Heilung oder Linderung von Störungen, bei denen psychische Faktoren relevant sind.

Ein Grundgedanke in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie ist die Annahme, daß psychische Störungen auch verstanden werden können als durchaus "sinnvolle" Abwehr- oder Selbstheilungsversuche eines bedrängten Selbst oder Ichs.

Wie in einigen anderen Verfahren wird hier die individuelle, psychotherapeutische Beziehung in ihrer Dynamik im Psychotherapieprozeß als hilfreiche Beziehung verstanden ("der Mensch wird am Du zum Ich" - so Martin Buber), die durch eine besondere Haltung auch "heilend" wirken kann: In Bindungsschemata und im Beziehungsverhalten können nicht nur diagnostische und therapeutische Erkenntnisse gewonnen und verstanden werden, sondern in der Reinszenierung auch unmittelbar erlebt und durch "Deutung und Durcharbeiten" im günstigen Falle überwunden werden. Die therapeutische Beziehung ist damit ein wesentliches Moment in der Tiefenpsychologie.

Weitere Annahmen sind vielleicht die Konstrukte der bewussten und unbewussten Psychodynamik von Konflikten, die Annahme einer Wechselwirkung zwischen "aktuell wirksamem Konflikt und lebensgeschichtlich sowie biologisch verfestigter Struktur bei der Symptommanifestation" und das Bemühen um "einfühlendes Erkennen" dieser individuellen Sinnhaftigkeit der seelischen Störungsdynamik. Hinzu kommen Hypothesen zur Ätiologie, der aktuell wirksamen Pathogenese, der resultierenden Symptomatik und ihrer Wandelbarkeit in den möglichen Symptomverschiebungen, auch in Abhängigkeit der individuell–unbewussten Sinnkonstruktionen des Patienten.

Einer eher wissenschaftstheoretischen Überlegung gilt die Berücksichtigung der "psychotherapeutischen Unschärferelation": Je mehr sich die Psychotherapie dem Erleben in der therapeutischen Beziehung entzieht und das Krankheitsgeschehen etwa durch "Zähl-Raster" zu objektivieren versucht, desto mehr wird die heilende, intuitive Beziehung in der Psychotherapie verschlossen. Andererseits kann aber die Vermittlung von Kompetenzen nur dann erfolgen, wenn Effekte in der Therapie replizierbar, verstehbar und vermittelbar werden. Von daher ist die kritische Reflexion eigenen psychotherapeutischen Erlebens und des Wahrgenommenen durch Bezugnahme auf eine Therapietheorie unerlässlich.

Neben der objektivierenden Sichtweise im Sinne einer experimentellen, operationalen und meßbaren Perspektive ist damit auch das Subjektive in der Psychotherapie ganz wesentlich für ein effizientes psychotherapeutisches Vorgehen: Je nach Störungsdynamik oder Indikation kann entweder die Entfaltung der therapeutischen Beziehung oder der Einsatz von spezifischen therapeutischen Interventionen im Therapieprozeß hilfreich unterstützt werden. Dies wird in der Ausbildung gefördert durch die Selbsterfahrung und die Aneignung von Basiskompetenzen aus den erlebnisorientierten Perspektiven. Damit ist auch das zweite wesentliche Merkmal der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie als psychodynamisches Verfahren benannt: die fokussierte Arbeit an der Störung – die des Themas und die der Technik.

Verhaltenstherapie

Die verhaltenstherapeutischen Therapiemethoden basieren auf Erkenntnisse der Lernpsychologie. Somit geht die Verhaltenstherapie (VT) davon aus, dass jegliches Verhalten, also positives und negatives Handeln, Denken und Fühlen, im Laufe eines Lebens erlernt wird und folglich auch wieder verlernt werden kann. Weiter liegt der Verhaltenstherapie die Annahme zugrunde, dass Lernen sich durch Imitation vollzieht, also am im Nachahmen von Verhaltens- und Denkweisen eines Vorbilds (z. B. der Vater). Deshalb übernimmt in der Verhaltenstherapie häufig die/der TherapeutIn die Rolle eines Modells, in dem sie/er z. B. der/m PatientIn zeigt, wie man sich z. B. bei Platzangst (Agoraphobie) in einem kleinen und engen Raum aufhält.

Im Fokus der Therapie steht das Verlernen einer konkreten für die/den PatientIn einschränkenden Verhaltensweise. Hierzu wird im therapeutischen Gespräch eine genaue Analyse des störenden oder auch schädigenden Verhaltens durchgeführt und versucht herauszufinden, welche äußeren und inneren Bedingungen zur Aufrechterhaltung dieses Verhaltens beitragen. Anhand spezifischer, z. B. Angst auslösender Situationen, werden die das Verhalten verstärkenden und verringernden Faktoren exploriert und erste Lösungsversuche der/s PatientIn besprochen. Weiter geht es dann um die gedankliche und in einer das negative Verhalten verstärkenden typischen Situation um die konkrete Auseinandersetzung damit sowie um das Erlernen alternativer Verhaltensweisen/-strategien in dieser konkreten Situation. Methoden wie die systematische Desensibilisierung, die Konfrontation, Rollenspiele, Übungen vor Ort und im Alltag sowie das Selbstsicherheitstraining sind ein zentraler Bestandteil der Verhaltenstherapie.

Viele Autoren beschreiben die Verhaltenstherapie als Methode, die gezielt Symptome psychischer Störungen behandeln und die Handlungsfähigkeit des Patienten erweitern soll. Tiefenpsychologische Selbsterkenntnis oder das Erkunden unbewusster seelischer Vorgänge sind dabei nicht zentral. Verhaltenstherapeutische Techniken sollen dem Klienten eine bessere Selbstregulation ermöglichen. Charakteristisch für die Verhaltenstherapie ist die Konzentration auf gegenwärtige statt auf vergangene Handlungsursachen, ohne frühere Erfahrungen in der Analyse der Problementstehung zu vernachlässigen. Somit liegt der Schwerpunkt auf beobachtbarem Verhalten und dessen Veränderung.

Die Verhaltenstherapie unterscheidet sich von der Psychoanalyse durch folgende Annahmen: Es wird davon ausgegangen, dass Verhaltensweisen erlernt und auch wieder verlernt werden können. Allerdings werden genetische Unterschiede als Ursachen von Störungen mit berücksichtigt, etwa in den so genannten Vulnerabilitäts-Stress-Modellen. Dabei wird eine ererbte Stressanfälligkeit als Voraussetzung einer Störung berücksichtigt. In ihren Annahmen über ätiologische Störungsmodelle ist die Verhaltenstherapie nur begrenzt bestimmten Theorien verpflichtet und kann daher neue empirische Erkenntnisse in ihre Modelle und Theorien integrieren.

Daraus folgt, dass problematisches Verhalten in erster Linie als Ergebnis von Lernprozessen gesehen und durch die Verwendung von Verhaltens- und Lernprinzipien verändert werden soll. Entscheidend ist hierfür eine genaue Verhaltensanalyse zur Bestimmung der augenblicklichen Ursachen eines problematischen Verhaltens. Die Behandlungsstrategien werden sodann individuell auf die Probleme des Patienten angepasst. Um Veränderungen zu bewirken, ist es nicht zwangsläufig notwendig, die Ursprünge des psychologischen Problems genau zu ergründen. Gerade bei gut definierten, weniger komplexen psychischen Störungen zeigt sich eine gute Wirksamkeit.

Ausbildungsziel

Der Ausbildung in der psychologischen Psychotherapie liegt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV vom 18.12.1998) zugrunde – mit dem Ziel zur staatlichen Prüfung für psychologische Psychotherapeuten gemäß der APV nach § 7 ff und dem Antrag auf Approbationserteilung entsprechend § 19.

Auf der Grundlage von Ausbildungsplänen erfolgt die Vermittlung von eingehenden Grundkenntnissen in wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren sowie eine vertiefte Ausbildung in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Sie ist auf der Grundlage des wissenschaftlichen Erkenntnisstandards praxisnah und patientenbezogen durchzuführen.

Den Ausbildungsteilnehmern werden insbesondere Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die erforderlich sind, um eigenverantwortlich und selbständig handeln zu können

  • in der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation von Störungen mit Krankheitswert, bei denen Psychotherapie indiziert ist
  • bei der Therapie psychischer Ursachen, Begleiterscheinungen und Folgen von körperlichen Erkrankungen
  • unter Berücksichtigung der ärztlich erhobenen Befunde zum körperlichen Status und der sozialen Lage der Patienten
  • auf den wissenschaftlichen, geistigen und ethischen Grundlagen der Psychotherapie

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Sinne von

  • Behandlungstechniken und indikationsorientierten Interventionsformen
  • Reflexion und Selbsterfahrung
  • Förderung von intuitiven Erfahrungen in der psychotherapeutischen Beziehung
  • erweiternden Kenntnissen und Erfahrungsaspekten,

die für einen effektiven, patienten- oder indikationsorientierten Zugang in der ambulanten und stationären Behandlung sinnvoll sind.

Dabei geht es zum einen um die Vermittlung von Kompetenzen und Fertigkeiten im Sinne objektivierbarer Techniken in der Diagnose und Behandlung; zum anderen um den intuitiven Zugang zu einer heilenden, therapeutischen Beziehung, in der Subjekt und Objekt nicht getrennt betrachtet werden können.

Die nebenstehende Ausbildungsordnung und das Curriculum sollen dabei einerseits die erforderlichen Fähigkeiten, Kenntnisse, Fertigkeiten bzw. Kompetenzen vermitteln, die zur staatlichen Prüfung in der psychologischen Psychotherapie erforderlich sind.

Andererseits sollen sie aber auch in der fakultativen Erweiterung die Grundlagen für einen methodenübergreifenden, effizienten psychotherapeutischen Zugang schaffen:

  • Fühlen und Spüren (z.B.: Körper)
  • Erleben und Agieren (z.B.: ausprobierendes Spielen)
  • Imaginieren und Fokussieren (z.B.: Phantasie)
  • Utilisieren und Ankern (z.B.: erweiterter Bezugsrahmen)
  • Einfühlen und Verbalisieren (z.B.: Introspektion)
  • Einüben und Umstrukturieren (z.B.: Training)

Letztlich sind viele psychotherapeutische Ansätze nützliche Werkzeuge in der effizienten und wirtschaftlichen Psychotherapie; es kommt aber auch auf die Hand an, die diese Werkzeuge führt.

Dabei geht es nicht nur um eine technische Handhabung, sondern hier fließen auch sehr persönliche, ethische und menschliche Grundhaltungen mit ein, die in der psychotherapeutischen Arbeit ebenso wesentlich über Erfolg und Mißerfolg mitbestimmen, wie der fachliche Gebrauch entsprechender psychologischer Techniken.

Die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist offen für theoriegeleitete, psychodynamische Erweiterungen zur Steigerung der Behandlungs-Effektivität.Sie versteht sich aber nicht als "Multimix" von "Psychotechniken", sondern ist verwurzelt im Theoriegebäude der Psychodynamischen Grundorientierung der analytisch begründeten Verfahren.

Das gleiche gilt analog für die Verhaltenstherapie; auch hier sind beziehungsorientierte Ergänzungen des bereits störungsspezifischen Ansatzes sinnvoll.

Zusatzfachkunde

Im Rahmen des integrierten Curriculums wird auch die Fachkunde für folgende Abrechnungsgenehmigungen im Lehrplan angeboten:

Für die Gruppentherapie sind nachzuweisen:

  • Eingehende Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Gruppen-Psychotherapie der psychoanalytisch begründeten Verfahren oder der Verhaltenstherapie. Dabei ist nachzuweisen, dass in mindestens
  • 40 Doppelstunden analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter beziehungsweise verhaltenstherapeutischer Selbsterfahrung in der Gruppe, in mindestens
  • 24 Doppelstunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Gruppen-Psychotherapie und Gruppen-Dynamik erworben wurden und mindestens
  • 60 Doppelstunden kontinuierlicher Gruppenbehandlung, auch in mehreren Gruppen, unter Supervision von mindestens
  • 40 Stunden mit tiefenpsycholgisch fundierter oder analytischer Psychotherapie oder mit Verhaltenstherapie durchgeführt wurden.

Für die KJP sind nachzuweisen:

  • Eingehende Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit mindestens 200 Stunden.
  • Mindestens 4 Fälle analytischer oder tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie mit mindestens 200 Stunden insgesamt oder mindestens 5 Fälle in Verhaltenstherapie mit mindestens 180 Stunden, wobei diese Krankenbehandlungen
  • insgesamt selbständig unter Supervision - möglichst nach jeder vierten Behandlungsstunde bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie oder nach jeder dritten bis vierten Behandlungsstunde bei Verhaltenstherapie - bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen wurden.

Zusätzliche Anforderungen für alle PP’ler, die die Zusatzfachkunde in KJP (TP oder VT) erwerben möchten:

  • Die Behandlung von Kindern und Jugendlichen soll in Räumen erfolgen, die kindgerecht ausgestattet sind und Therapiematerialien für Kinder enthalten.
  • Vor Beginn der Zusatzqualifikation soll ein zweistündiges Orientierungsseminar besucht werden (Anmeldung hierzu direkt an Frau Dr. Althoff: Marie-LuiseAlthoff@web.de).
  • eine abgeschlossene und supervidierte Kinderbehandlung eines Kindes unter 14 Jahren.
  • Im Rahmen der theoretischen Ausbildung sollen aus dem KJP-Curriculum Seminare aus folgenden Bereichen belegt werden:
    – Behandlungstechniken und Konzepte: 1 Seminar
    – Behandlungsplanung: 2 Seminare
    – Störungsbilder: 2 Seminare
    – Psychiatrische Krankheitslehre: 1 Seminar
    – Entwicklungspsychologie: 1 Seminar
    – Entwicklungspsychopathologie: 1 Seminar
    – Diagnostik: 1 Seminar
    – Elternarbeit, Arbeit mit Bezugspersonen: 1 Seminar

Für Hypnose / AT / PMR sind nachzuweisen:

  • Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Techniken im Rahmen des Fachkundenachweises oder durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Kursen von jeweils 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens 6 Monaten in den jeweiligen Techniken.