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Psychotherapieausbildung - Weiterbildung Psychotherapie beim ZAP

Wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte und seit 1999 gemäß § 6 PsychThG tätig.

Seit 2025 sind wir auch als als Weiterbildungsstätte und Weiterbildungsinstitut für das Gebiet „Psychotherapie für Erwachsene" entsprechend der Weiterbildungsordnung (WBO) der Psychotherapeutenkammer NRW anerkannt.

Wir bieten nach "altem" Recht Ausbildungen in Psychologischer Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für die Vertiefungsgebiete in den Richtlinienverfahren an, d.h. in der

  • Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
  • Analytischen Psychotherapie und
  • Verhaltenstherapie,

ebenso Psychotherapie-Weiterbildungen für alle KV-Abrechnungsgenehmigungen. Pro Jahr stellen wir 55 Plätze für die Ausbildung für angehende Psychologische PsychotherapeutInnen und 21 Plätze für Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen zur Verfügung.

Wir bieten auch 2026 jeweils noch vollständige PP- und KJP-Ausbildungsgänge nach dem bisherigen Psychotherapeutengesetz an, incl. aller Zusatzfachkunden und den umfangreichen, zusätzlichen Theorieangeboten. Alle Ausbildungen müssen spätestens 2031 abgeschlossen werden, um noch zum Staatsexamen nach dem auslaufenden PsychThG zugelassen werden zu können. Aus diesem Grund werden wir auch keine Ausbildungskolleg*innen mehr aufnehmen, die die "verklammerte" TP+AP - Ausbildung anstreben. Wegen der begrenzten zeitlichen Perspektive können wir bei den psychodynamischen Verfahren nur noch TP-Bewerber*innen aufnehmen, die die AP-Zusatzfachkunde zwar zeitlich parallel erwerben und damit über 2032 hinaus noch ihre Leistungen für die AP-Fachkunde vervollständigen können, diese aber nicht vor 2032 zum Staatsexamen erbringen müssen. Weitere Infos gerne telefonisch oder per E-Mail. Die Zugangshinweise des LPA finden Sie hier

Wir haben nur noch wenig Hoffnung, dass sich in den nächsten Jahren auch klären wird, ob die ambulante Weiterbildung nach dem neuen Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz doch noch  finanzierbar wird und wir die ambulanten Angebote über 2032 hinausgehend fortsetzen können.

Alle Interessierte, die das Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 begonnen haben und den Master nach altem Recht abschließen, können sich auch weiterhin bewerben um nach den bisher immer noch gültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen die Psychotherapieausbildung bei uns durchzuführen und abzuschließen (siehe Info des MAGS hier).

Dies gilt auch für diejenigen, die bereits vor dem 01.09.2020 das Bachelorstudium nach dem neuen Recht begonnen haben und nachfolgend auch den Master nach dem neuen Recht abschließen und die Approbation erwerben: hier hat das zuständige Ministerium (MAGS) auch eine Doppelapprobation zugelassen. Die Verfügung ist hier.

Beachten Sie folgenden Hinweis: bitte reichen Sie nach Ihrem bestandenen Staatsexamen an der Uni dann noch nicht Ihren Antrag auf Erteilung der Approbationsurkunde ein. In anderen Bundesländern ist das nicht zulässig und in NRW steht eine abschließende Stellungnahme hierzu noch aus, ob die Bezirksregierung tatsächlich zweimal die gleiche Heilkundezulassung erteilen darf. Nach dem bestandenen Staatsexamen ist der Antrag auf Approbation nicht an Fristen gebunden und kann daher jederzeit auch später eingereicht werden.

Für die Weiterbildung nach "neuem" Recht haben wir in Kooperation mit der vita nova Klinik und der Median-Klinik in Bad Salzuflen bisher auch 6 Weiterbildungsplätze für die PtW in einer integrierten 5-jährigen Weiterbildung besetzen können. Die war nur möglich, weil wir als Institut zusammen mit der vita nova Klinik diese Plätze finanziell subventionieren. Weitere PtW-Stellen können wir wegen der unzureichenden Finanzierung der ambulanten Weiterbildung derzeit nicht mehr besetzen. Wir müssen leider davon ausgehen, dass die ambulante Weiterbildung in der notwendigen Qualität erst wieder in einigen Jahren nach einer Änderung der rechtlichen Grundlagen möglich sein wird.

Auf den folgenden Seiten informieren wir

Unser Schwesterinstitut ist das ZAP Nord in Lübeck. Wir sind Mitglied in der Deutschen Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.V. (DFT).

Weitere Informationen zur Psychotherapieausbildung an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten gemäß § 6 PsychThG finden Sie beim Landesprüfungsamt NRW; zum Staatsexamen beim IMPP, zum Berufsbild Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei der Bundesarbeitsagentur und zu den Psychotherapierichtlinien bei der KBV.