Ihre Bewerbung am ZAP-Lehrinstitut

Zugangsvoraussetzungen

Erforderlich ist ein universitärer Diplom- oder Master-Abschluss in Psychologie oder für die KJP entsprechend auch in Erziehungswissenschaften bzw. Sozialpädagogik.

Weitere Einzelheiten können Sie dem Merkblatt des LPA-NRW entnehmen bzw. unten im Text unter "Voraussetzungen" nachlesen.

Update 2023 für die KJP: viele Kliniken stellen auch wieder vermehrt Pädagogen und Sozial-Pädagogen mit Diplom- oder Masterabschlüssen in das psychiatrische Jahr ein.

* Die Termine der regelmäßigen Infoveranstaltungen entnehmen Sie bitte unserer Seite "Aktuelles".

Bewerben können Sie sich für die PP-Ausbildung oder die KJP-Ausbildung für einen Ausbildungsbeginn in den Jahren 2024, 2025 oder spätestens 2026.

Wegen der sehr langen Wartezeiten für Pat. in Bad Salzuflen sind uns Bewerber*innen besonders willkommen, die ihre p.A. in unseren Ambulanzen in Bad Salzuflen durchführen können und empfehlen in diesen Fällen eine kurze Stellungnahme in Ihrer Bewerbung.  

Weitere Infos: eine Online-Infoveranstaltung zu den Ausbildungsbedingungen und Besonderheiten des ZAP können Sie sich in 3 Teilen hier über ZAP Info herunterladen.

Dort finden Sie auch ein kurzes Grußwort zum 10-jährigen Bestehen des Departments "Psychologie und Psychotherapie" an der Uni Witten/Herdecke, das wir damals mitgründet hatten und unsere therapeutische Haltung zu beschreiben versucht.

Wenn Sie sich für eine Ausbildung (gleich welcher Zeitpunkt) bewerben möchten, dann müssten Ihre Bewerbungsunterlagen bis spätestens 8 Wochen vor den jeweiligen Bewerbungsterminen hier bei uns eingegangen sein, um für die Vorauswahl zu dem jeweiligen Termin mitberücksichtigt werden zu können.

Verhaltenstherapie oder/und Psychodynamische Verfahren?

In fast allen Uni-Studiengängen wird die VT sehr einseitig bevorzugt und gelehrt; die psychodynamischen Verfahren werden oft ausgegrenzt oder als "historisch" abgewertet. Das entspricht aber keineswegs der Versorgungsrealität und auch nicht den neueren wissenschaftlichen Studien.

Wir achten darauf, dass wir nach Möglichkeit ein ausgewogenes Verhältnis von BewerberInnen für die psychodynamischen Verfahren (TP und AP) und die Verhaltenstherapie (VT) erreichen, in dem wir ca. 30 PP-Plätze für die TP- und AP-BewerberInnen und ca. 30 Plätze für die VT-BewerberInnen vorhalten wollen.

Wichtig ist, dass Sie sich zunächst im gewählten Verfahren "zu Hause fühlen" und später dann Ihre Verfahrenskompetenzen erweitern. Daher müssen Sie sich zunächst auch noch nicht endgültig festlegen, sondern können erst einmal "hineinschnuppern".

Voraussetzungen

  • Wir erwarten von Ihnen eine für den psychotherapeutischen Beruf geeignete ethische Grundhaltung und achten im Auswahlverfahren weniger auf Ihre Noten oder Scheine als vielmehr auf den persönlichen Eindruck und unsere Einschätzungen über Ihre Eignung. Wir glauben, dass sich eine hilfreiche Psychotherapie oft nur in einer besonderen therapeutischen Beziehung entfalten kann, die auch wesentlich durch die Therapeuten-Persönlichkeit mit gestaltet wird.

    Respekt, Achtsamkeit, Einfühlungsvermögen, Aufrichtigkeit, Kreativität und Toleranz sowie die Fähigkeit zur kritischen Selbstrefexion z.B. gehören für uns ebenso dazu, wie die leichter lernbaren technischen Fachkompetenzen. Differenzierte, persönliche Empfehlungen bzw. Referenzen werden von uns besonders berücksichtigt.

  • Im Bereich der PP-Ausbildung erfüllen inländische Diplomabschlüsse im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule die Zugangsvoraussetzungen, soweit das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung eingeschlossen ist, oder Masterabschlüsse im Studiengang Psychologie, sofern das Fach "klinische Psychologie" nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung ist. Der Studienabschluss muss an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben sein. Der gleiche Abschluss berechtigt auch zur KJP-Ausbildung, alternativ können für die KJP-Ausbildung auch BewerberInnen mit Universitätsabschluss auf Masterniveau in Erziehungswissenschaften / Pädagogik zugelassen werden. Andere pädagogische Masterabschlüsse (Fachhochschulen) haben in den Koop-Psychiatrien kaum noch eine Vermittlungschance.

  • Quereinstiege aus anderen Ausbildungsstätten für die PP- bzw. KJP-Ausbildung sind auch möglich, wenn ein Platz frei geworden ist: Wir bemühen uns dann um ein zeitnahes Bewerbungsgespräch. Für langfristige Planungen sind auch individuelle Terminabsprachen unter HH@ZAP-Lehrinstitut.de möglich. Gerne können Interessierte - bei freien Kapazitäten - auch an einem Seminar teilnehmen, um unser Institut etwas kennenzulernen und um unsere AusbildungskollegInnen nach den Vor- und Nachteilen einer Ausbildung an unserem Institut zu befragen.
  • Für Ihre Bewerbung ist es noch nicht erforderlich, dass Sie bereits das Eingangsstudium abgeschlossen haben, aber bei Beginn der Ausbildung müssen die gesetzlichen Eingangsvoraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllt sein.

Ablauf

  • Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben mit E-mail-Adresse sowie ein tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild und die Kopie der (bisherigen) Zeugnisse an die:
    ZAP GmbH
    Lehrinstitut Bad Salzuflen
    Zentrum Ausbildung Psychotherapie
    Alte Vlothoer Str. 47-49
    32105 Bad Salzuflen
  • Hilfreich wäre es, wenn Sie sich in dem Anschreiben möglichst persönlich mit Ihren Interessen sowie Ihren Stärken und Schwächen vorstellen könnten und was Sie bei uns besonders lernen möchten. Wir freuen uns über ein sehr reges Interesse, so dass über die Zulassung nur nach einem Auswahlgespräch entschieden wird.
  • Falls Sie dazu eingeladen werden und zusagen, so wird für das Auswahlverfahren zunächst eine Schutzgebühr von 150 Euro erhoben, die als eine Art "Pfand" dient und nur dann einbehalten wird, wenn Sie eingeladen werden, aber nicht zum vereinbarten Termin erscheinen oder die Ausbildung doch nicht bei uns beginnen sollten, obwohl Sie von uns im Auswahlverfahren eine Zusage erhalten hatten. In allen anderen Fällen wird dieser Betrag mit den Lehrgangsgebühren verrechnet (bei einer Zusage) oder erstattet (bei einer Absage), so dass Ihnen real im Normfall keine Kosten entstehen.
  • Im Ausbildungsvertrag verpflichten sich die BewerberInnen, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, das Curriculum sowie die Durchführungsbestimmungen und ggf. Anordnungen der Institutsleitung anzuerkennen. Die Institutsleitung verpflichtet sich umgekehrt in gleicher Weise zur Einhaltung dieser Normen und darüber hinaus zur ständigen Verbesserung der Ausbildungsangebote, wobei die Mitwirkung der AusbildungskandidatInnen bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Vorgaben gewollt und weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten erwünscht und garantiert werden können.

Mindestanforderungen

Es gelten folgende Mindestanforderungen für AbsolventInnen, die kein gesetzlich vorgeschriebenes Diplom vorlegen können:

  • universitärer, psychologischer Masterstudiengang in Klinischer Psychologie (EQR 7 - Niveau) mit einer benoteten Prüfung im Prüfungsfach in Klinischer Psychologie analog des Psychologie-Diploms (gilt für die PP- oder die KJP-Ausbildung)
  • universitärer Masterstudiengang der Erziehungswissenschaft (berechtigt nur zur KJP-Ausbildung)

Hinweis: das Bachelor- und Master-Studium im Sozialwesen berechtigt formal auch zur KJP-Ausbildung in NRW, aber wir können diese Bewerberinnen leider nicht mehr berücksichtigen, da in der Regel in den Koop-Kliniken für diese FachhochschulabsolventInnen keine Plätze mehr für die PIA-Zeit zur Verfügung gestellt werden.

Angesichts der Vielzahl der KJP-Bewerbungen bevorzugen die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Kliniken für die zur Verfügung gestellten PIA-Plätze ganz eindeutig zunächst nur die Master-PsychologInnen und in der 2. Wahl dann die Master-Pädagoginnen mit Uni-Abschlüssen, wobei die Master-Absolventinnen der Fachhochulen dann keine realistische Chance mehr haben.