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13.11.2024 17:00
062
Online-Seminar: Psychopharmakologie (Teil 2)
Englert, Dr. Isabel

Psychotherapieausbildung - Weiterbildung Psychotherapie beim ZAP

Wir sind eine staatlich anerkannte Ausbildungsstätte und seit 1999 gemäß § 6 PsychThG tätig. Wir bieten für die Ausbildung Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Ausbildungsplätze für die Vertiefungsgebiete in den Richtlinienverfahren an, d.h. in der

  • Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
  • Analytischen Psychotherapie und
  • Verhaltenstherapie,

ebenso Psychotherapie-Weiterbildungen für alle KV-Abrechnungsgenehmigungen. Pro Jahr stellen wir 55 Plätze für die Ausbildung für angehende Psychologische PsychotherapeutInnen und 21 Plätze für Kinder- und Jugendlichen-PsychotherapeutInnen zur Verfügung.

Wir werden auch 2025 und 2026 jeweils noch vollständige PP- und KJP-Ausbildungsgänge nach dem bisherigen Psychotherapeutengesetz anbieten, incl. aller Zusatzfachkunden und den umfangreichen, zusätzlichen Theorieangeboten. Alle Ausbildungen müssen jedoch spätestens 2031 abgeschlossen werden, um noch zum Staatsexamen nach dem auslaufenden PsychThG zugelassen werden zu können. Aus diesem Grund werden wir ab 2025 auch keine Ausbildungskolleg*innen mehr aufnehmen, die die "verklammerte" TP+AP - Ausbildung anstreben. Wegen der begrenzten zeitlichen Perspektive können wir bei den psychodynamischen Verfahren nur noch TP-Bewerber*innen aufnehmen, die die AP-Zusatzfachkunde zwar zeitlich parallel erwerben und damit über 2032 hinaus noch ihre Leistungen für die AP-Fachkunde vervollständigen können, diese aber nicht vor 2032 zum Staatsexamen erbringen müssen. Weitere Infos gerne telefonisch oder per E-Mail.

Wir hoffen, dass sich in den nächsten Jahren auch klären wird, ob die ambulante Weiterbildung nach dem neuen Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz auch finanzierbar ist und wir die ambulanten Angebote über 2032 hinausgehend fortsetzen können.

Alle Interessierte, die das Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 begonnen haben, können sich auch weiterhin bewerben um nach den bisher immer noch gültigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen die Psychotherapieausbildung bei uns durchzuführen und abzuschließen (siehe Info des MAGS hier).

Dies gilt auch für diejenigen, die vor dem 01.09.2020 das Bachelorstudium begonnen haben und nachfolgend den Masterabschluss und die Approbation erwerben: hier hat das zuständige Ministerium (MAGS) auch eine Doppelapprobation zugelassen. Die Verfügung ist hier.

Es ist zu erwarten, dass es in der Übergangszeit in den nächsten Jahren zu erheblichen Engpässen bei den stationären und besonders bei den ambulanten Assistenzplätzen kommen wird, so dass der bisherige Weg (Postgraduierten-Ausbildung mit anschließendem Staatsexamen und Approbation) auch für die neuen Masterabschlüsse durchaus eine attraktive Alternative sein könnte.

Beachten Sie folgenden Hinweis: bitte reichen Sie nach Ihrem bestandenen Staatsexamen an der Uni dann noch nicht Ihren Antrag auf Erteilung der Approbationsurkunde ein. In anderen Bundesländern ist das nicht zulässig und in NRW steht eine abschließende Stellungnahme hierzu noch aus, ob die Bezirksregierung tatsächlich zweimal die gleiche Heilkundezulassung erteilen darf. Nach dem bestandenen Staatsexamen ist der Antrag auf Approbation nicht an Fristen gebunden und kann jederzeit eingereicht werden.

Auf den folgenden Seiten informieren wir

Unser Schwesterinstitut ist das ZAP Nord in Lübeck. Wir sind Mitglied in der Deutschen Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie e.V. (DFT).

Weitere Informationen zur Psychotherapieausbildung an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten gemäß § 6 PsychThG finden Sie beim Landesprüfungsamt NRW; zum Staatsexamen beim IMPP, zum Berufsbild Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei der Bundesarbeitsagentur und zu den Psychotherapierichtlinien bei der KBV.